Ansprechpartner Nr. 1 in Sachen
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Als Betreiber einer Recyclingmaschine / -anlage sind Sie per Gesetz und BetrSichV zu einer jährlichen UVV-Prüfung gemäß 1201 i.V.m. BetrSichV verpflichtet.
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen Bußgelder und Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden. Darüber hinaus kann die Versicherung den Schutz bei Sach- und Personenschäden verweigern oder die Maschine / Anlage stilllegen.
Weiterhin muss der Eigentümer im Schadensfall den einwandfreien Zustand dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Personen durch ungeprüfte Maschinen / Anlagen dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Lassen Sie es nicht so weit kommen – nutzen Sie den Service von Recuperma
Recuperma Service verfügt über sachkundige Ingenieure mit der entsprechenden Befähigung Ihre Recyclingmaschinen wie z.B. Scheren, Pressen, Granulatoren, etc. gemäß 1201 i.V.m. BetrSichV zu fairen Festpreisen zu prüfen.
Im Anschluss erhalten Sie ein komplettes Prüfprotokoll, sowie eine entsprechende Fotodokumentation und das Ergebnis, ob Ihre Maschine / Anlage weiterhin betrieben werden kann. Dies kann auch mit einer Prüfplakette an der Maschine dokumentiert werden.
Sprechen Sie uns an!